×
Menü

5.4.2. Zulässige Leitungsmaterialien und -längen

 
Die Signalübertragung in einem DALI-System erfolgt über eine zweiadrige Signalleitung mit folgenden Eigenschaften:
 
Leitungsmaterial
 
 
Die Signaladern dürfen Teil z.B. einer 5-adrigen NYM-Netzleitung sein: Drei Adern werden für die Netzspannungsversorgung (L, N, PE) genutzt und die übrigen zwei für das DALI-Signal.
 
Hinweis
Es wird empfohlen, verschiedenfarbig isolierte Adern als Signalleitungen zu verwenden. Das erleichtert bei der Installation polaritätsabhängiger Geräte die Zuordnung (s. auch den nächsten Abschnitt Geräte anschließen).
 
Gefahr!
Für Kleinspannung dimensionierte Signalleitungen wie z.B. I-Y(St)Y oder ähnliche dürfen keinesfalls verwendet werden, denn DALI-Komponenten sind nicht gemäß den Anforderungen an Sicherheitskleinspannung (SELV) ausgelegt. Bei Missachtung kann im Fehlerfall Lebensgefahr durch Berührung spannungsführender Teile entstehen.
 
 
 
Leitungslängen
 
Die Leitungslänge zwischen einem Teilnehmer und dem NetComposer darf höchstens 300 m betragen.
 
Das ergibt sich aus dem zulässigen Spannungsfall, der auf einer DALI-Signalleitung 2 V nicht überschreiten darf. Bei Verwendung eines Leitungsquerschnitts von 1,5 mm2 und unter Einhaltung der maximalen Stromstärke von 200 mA entspricht das der genannten Länge von ca. 300 m.
 
Achtung!
Die Verwendung zu geringer Leitungsquerschnitte und/oder zu großer Leitungslängen kann zu Funktionsbeeinträchtigungen bis hin zum Totalausfall führen.
 
EUTRAC garantiert die Funktionstüchtigkeit nur für solche DALI-Anlagen, deren Signalleitungen gegen Netzspannung isoliert und mit einem Kupferquerschnitt von mindestens 1,5 mm2 ausgeführt sind und die zwischen den am weitesten entfernten Teilnehmern keine größere Leitungslänge als 300 m aufweisen.